CCW-Verhandlungen: Aufweichung des Streubombenverbots in Genf gescheitert
Aufatmen in Genf – Abschwächung des Streubombenverbots verhindert
Nach zweiwöchigen Verhandlungen in Genf, bei denen es um die Annahme eines Zusatzprotokolls über Streubomben zur VN-Konvention über konventionelle Waffen (CCW) ging, konnte eine Ländern wie den USA, Pakistan und anderen forcierte Abschwächung des Oslo-Verbots von Streubomben nicht durchgesetzt werden.
Die geplante Verbotsregelung für Streumunition hätte auch Staaten wie die USA, China und Russland eingeschlossen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das im Rahmen der UN-Waffenkontrollverhandlungen in Genf geplante Protokoll einen erheblichen Rückschritt auf dem Gebiet des internationalen humanitären Rechts bedeutet hätte, nachdem der Oslo-Vertrag bereits ein eindeutiges Verbot beinhaltet. Einmalig in der Geschichte hätte ein neuer Vertrag eine verschlechterte humanitäre Situation nach sich gezogen, indem es den Einsatz der meisten Arten von Streumunition auf eine völkerrechtliche Basis gestellt hätte.
Als Hilfsorganisation, die in weltweiten Projekten die Opfer von Streubomben unterstützt, hatte Handicap International gemeinsam mit einem breiten Bündnis von Organisationen in Deutschland und als Gründungsmitglied der internationalen Kampagne gegen Streubomben vor und während der Verhandlungen vor den Folgen des geplanten Protokolls gewarnt.
Insgesamt vier geänderte Versionen des ursprünglichen Entwurfs wurden diskutiert, doch keiner dieser Vorschläge brachte substantielle Änderungen mit sich. Was blieb, war die schlimme humanitäre Botschaft des Protokolls. Über 580.000 Unterschriften der Zivilgesellschaft und die strikten Statements von zuletzt über 40 Staaten, unter ihnen Norwegen, Mexiko und Österreich, konnten einen an das Oslo-Verbot angepassten Entwurf zunächst nicht durchsetzen. Da die Annahme des Protokolls sowie weitere Schritte aber einstimmig beschlossen werden musste, fehlten schließlich die Stimmen besagter Staaten, und so konnte die Annahme des Protokolls verhindert werden.
Eine unrühmliche Rolle während den Verhandlungen spielte die deutsche Regierung. Ihre Position war eine Enttäuschung für die anderen Staaten des Oslo-Vertrages und für die Zivilgesellschaft – und damit auch für die zahlreichen Opfer von Streumunition weltweit. Hatte man auf der zweiten Vertragsstaatenkonferenz der Oslo-Konvention in Beirut im September diesen Jahres noch von der Wichtigkeit eines umfassenden Streubombenverbots gesprochen, so legten die deutschen Vertreter die vorgelegten Entwürfe nun durchweg positiv, als Schritte in die richtige Richtung, aus – und kamen den USA damit sehr entgegen, die den Anstoß für die UN-Verhandlungen gegeben hatten.
Zum Glück half auch die Haltung der deutschen und einiger anderer Regierung dem Protokoll nicht zur Aufnahme in die VN-Konvention über konventionelle Waffen.
Dessen Ablehnung kann nun nicht nur als humanitärer Sieg gefeiert werden, es wird vermutlich auch eine neue Signalwirkung entsenden: Es ist nun klar, dass das Oslo-Verbot mit seinem klaren Verbot von Streumunition den Referenz-Vertrag darstellt, dem nun vermehrt Staaten beitreten könnten. Gleichzeitig ist der Gebrauch von Streumunition nun international noch mehr geächtet, da die gescheiterten Verhandlungen deutlich machten, dass die internationale Staatengemeinschaft nicht bereit ist, gewisse humanitäre Standards wieder abzuschaffen.
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